Neonazismus

Keine Hemmungen - Neonazis ermordeten sechs Menschen in Leipzig seit 1990

22.02.2011

Im Herbst 2010 wurde der 19-Jährige Kamal K. von zwei Rassisten am Leipziger Hauptbahnhof ermordet. Er war nicht der Erste, der durch Nazigewalt sein Leben verlor. In Deutschland starben seit 1990 zwischen 137 [1] und 149 [2] Menschen durch menschenfeindliche Übergriffe [3]. Die Bundesregierung zählt dagegen bisher nur 47 beziehungsweise 49 Tote [4] offiziell als „Opfer rechtsextremer Gewalt“. Die deutliche Differenz ergibt sich daraus, dass die Kriminalämter nur solche Fälle als „rechtsextrem“ motiviert einstufen, bei denen die Ermittler*innen eindeutig feststellen, dass die Täter organisierte Neonazis sind und darüber hinaus klare Anhaltspunkte für eine politische Motivation vorliegen. Aus verschiedenen Gründen finden Erkenntnisse zu ideologischen Tatmotiven jedoch oftmals keinen Eingang in die Ermittlungsakten. Auch vor Gericht werden sie häufig kaum berücksichtigt.

Allein in Leipzig sind seit 1990 mindestens sechs Menschen durch rassistische und andere diskriminierende Übergriffe zu Tode gekommen. chronik.LE dokumentiert diese Fälle um zu zeigen, dass menschenfeindliche Ideologien Täter immer wieder bis zum Äußersten treiben – der Vernichtung von menschlichem Leben.

Am 28. Mai 1994 wird der 43-jährige Klaus R. in einem Mietshaus in Leipzig-Lindenau von sechs Neonazis zu Tode geprügelt. Das spätere Opfer und die Täter wohnen zu diesem Zeitpunkt im selben Haus, in dem die Neonazis eine Wohnung besetzt halten. Nach einem Streit mit Klaus R. treten die Täter mit Stiefeln auf ihren Nachbarn ein und schlagen ihn mit Boxhandschuhen.

1995 verurteilt das Leipziger Landgericht den 18-jährigen Hauptangeklagten wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung zu fünf Jahren Haft. Die fünf Mittäter kommen mit niedrigeren Haft- und Bewährungsstrafen davon.

Bernd G., 43 Jahre alt, wird in der Nacht zum 8. Mai 1996 in Leipzig-Wahren auf offener Straße von drei Neonazis zusammengeschlagen und niedergestochen. Nachdem die Täter auf ihn eingetreten, einen Ziegelstein auf seinen Kopf geschmissen und 36 Mal auf ihn eingestochen haben, stirbt der 43-Jährige schließlich an einem Genickbruch. Die Leiche bringen die Täter per Auto zu einem Steinbruch in Ammelshain und versenken sie im Wasser.
Blut und Kleidungsstücke von Bernd G. bleiben am Tatort zurück, doch die Anwohner*innen kommen nicht auf die Idee, die Polizei zu benachrichtigen. Während die homosexuelle Orientierung des Opfers medial und polizeilich bekannt ist, spielen beim Prozess die politischen und homophoben Hintergründe der Täter keine Rolle. Zwar seien die Angeklagten der rechten Szene zuzuordnen, der Urteilsbegründung des Leipziger Landgerichts zufolge ist Bernd G. jedoch „aus Lust und Laune an körperlicher Mißhandlung” gestorben. Nach einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird der Haupttäter wegen Mordes zu vierzehneinhalb Jahren und seine Komplizen zu zehn und acht Jahren Haft verurteilt.

Der aus Syrien kommende Asylbewerber Achmed B., 30 Jahre alt, wird am 23. Oktober 1996 von zwei jungen Männern erstochen. Nachdem die Täter stundenlang faschistische und rassistische Parolen grölend durch die Stadt gezogen sind, betreten sie am Abend ein Gemüsegeschäft in der Leipziger Südvorstadt. Zunächst beschimpfen sie die Verkäuferinnen als „Türkenfotzen“ und „Türkenschlampen“ und drängen sie an eine Wand. Als Achmed B. seinen Kolleginnen zur Hilfe kommen will, wird er angegriffen. Nachdem es gelingt, die beiden Angreifer aus dem Geschäft herauszubewegen, sticht einer der beiden auf Achmed B. ein.

Der Mord mit rassistischem Hintergrund wird von Vertreter*innen der Stadt zum Teil verharmlost. So behauptet der damalige Oberbürgermeister Hinrich Lehmann-Grube: „ein rechtsextremes Potenzial ist mir hier nie begegnet“ und Leipzigs „Ausländerbeauftragter“ Stojan Gugutschkow pflichtet ihm bei: „Es hätte auch irgendeinen Deutschen treffen können“. Daniel Z. und Norman E. werden wegen „Mordes aus niedrigen Beweggründen“ angeklagt. Etwa ein Jahr später fällen die Richter des Landgerichts Leipzig das Urteil: Daniel Z. wird zu neuneinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt, sein Mittäter Norman E. erhält wegen Beihilfe viereinhalb Jahre Gefängnis. Laut Staatsanwaltschaft gebe es „keine Anhaltspunkte für einen fremdenfeindlichen Hintergrund“, stattdessen handle es sich um eine „spontane Tat“.

Der aus Portugal kommende Zimmermann Nuno L., 49 Jahre alt, wird am 4. Juli 1998 von acht Neonazis verprügelt. Nachdem das deutsche Fußballteam bei der Weltmeisterschaft der Männer gegen die Auswahl aus Kroatien verloren hat, ziehen acht Nazis los, um ihren Frust an „Ausländern“ abzulassen. Als sie auf Nuno L. treffen, tritt einer der Gruppe mehrmals mit Stahlkappenschuhen gegen dessen Kopf. Am 29. Dezember stirbt Nuno L. in Portugal an den Spätfolgen seiner Verletzungen.

Das Landgericht Leipzig wertet die Tat im September 1999 als Körperverletzung mit Todesfolge. Der Haupttäter wird zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, die Mitangeklagten – alle im Alter von 18 bis 20 Jahren – bekommen Bewährungsstrafen. Erst zehn Jahre nach dem Urteil benennt die Bundesregierung Nuno L. offiziell als Opfer rechter Gewalt.

Der Obdachlose Karl-Heinz T., 59 Jahre alt, wird am 23. August 2008 im Zentrum Leipzigs von dem Neonazi Michael H. mehrfach verprügelt. Etwa zwei Wochen später, am 6. September, stirbt er im Krankenhaus an seinen Verletzungen.

In der Nacht nach einer Nazi-Demo unter dem Motto „Todesstrafe für Kinderschänder“, organisiert von den neonazistischen „Freien Kräften“, ziehen zwei junge Männer durch den Park hinter der Leipziger Oper. Dort finden sie den auf einer Bank schlafenden Karl-Heinz T.. Michael H. sagt ihm, dass er „nicht hier schlafen“ solle, versetzt ihm einen Fausthieb und springt ihm ins Gesicht. Der Täter – ununterbrochen von einem Kumpel begleitet – verlässt den Tatort für eine halbe Stunde, um sich mit Freunden zu treffen. Dann kehrt er zurück, um den 59-Jährigen erneut zu verprügeln. Die Ärzte stellen bei dem Opfer später massive Kopfverletzungen, Prellungen am ganzen Körper, Brüche im Gesicht, eine Halswirbelfraktur und Hirnblutungen fest.

Am 27. März 2009 verurteilt das Leipziger Landgericht den 18-jährigen Neonazi wegen „heimtückischen Mordes“ zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Wegen Reifedefiziten erhält er eine Jugendstrafe. Sein Kumpel wird nicht angeklagt. Der Staatsanwalt erklärte in seinem Plädoyer, das Opfer habe nichts getan, „außer im Park nachts zu schlafen“. Sein Mörder habe den Mann „zum bloßen Objekt degradiert“. Von polizeilicher Seite wird der Vorfall als „normale Straftat unter Alkoholeinfluss“ eingestuft.

Der jüngste aus menschenverachtenden Motiven heraus begangene Mord wird von zwei Rassisten am 24. Oktober 2010 an dem 19-jährigen Kamal K. verübt. Sie greifen den aus dem Irak kommenden Kamal vor dem Leipziger Hauptbahnhof an und stechen mit einem Messer mehrmals auf ihn ein. Wenig später stirbt er im Krankenhaus an seinen Verletzungen.

Auch wenn die Ermittlungen noch laufen, ist von einem rassistischen Tatmotiv auszugehen. Beide mutmaßlichen Täter – der 28-jährige Daniel K. und der 32-jährige Markus E. – haben bereits mehrere Haftstrafen abgesessen. Markus E. wurde wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt und erst kurz vor dem Mord an Kamal aus der Haft entlassen. Daniel K. ist bekennender Neonazi. Als man ihn dem Haftrichter vorführt, bedeckt er seinen Kopf mit einem Pullover mit der Aufschrift „kick off antifascism“, zudem war er in der militanten „Kameradschaft Aachener Land“ organisiert.

Obwohl die Staatsanwaltschaft ein „ausländerfeindliches Tatmotiv“ nicht ausschließt, versucht die Leipziger Volkszeitung (LVZ) ein solches zu verschleiern. Indem sie darauf hinweist, dass auch Kamal „polizeibekannt“ gewesen sei, wird suggeriert, dass es sich um eine Auseinandersetzung zwischen Kriminellen gehandelt haben könnte. Von der Möglichkeit eines rassistischen Motivs ist keine Rede. Pietätlos wirkt auch ein auf der Internetseite der LVZ veröffentlichtes Bild, das den Leichnam Kamals und die trauernde Familie zeigt.

Neonazis ermordeten in Leipzig Menschen, weil diese obdachlos waren, aus einem anderen Land kamen oder eine andere Sexualität hatten. Trotz offenkundiger und eindeutiger Erkenntnisse über Täter und Umstände der hier aufgeführten Fälle wird lediglich bei dem Mord an Nuno L. in der offiziellen Statistik ein rechtes Tatmotiv eingestanden. Polizei, Justiz und (lokale) Medien sprechen in der Regel von Affekthandeln, Trunkenheit oder blinder Wut, wodurch Statistiken geschönt und die Opfer verhöhnt werden.

[1] Zahl nach Recherchen der Zeit und des Tagespiegels. Vgl. Zeit Online: Todesopfer rechter Gewalt von 1990 bis 2010, 16.09.2010, in: www.zeit.de/themen/gesellschaft/todesopfer-rechter-gewalt/index, angesehen am 02.10. 2010.

[2] Zahl nach Recherchen der Amadeu-Antonio-Stiftung und des Opferfonds CURA. Vgl. Amadeu-Antonio-Stiftung (Hg.): Mut gegen rechte Gewalt. Das Internetportal gegen Rechtsextremismus, in: http://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/news/chronik-der-gewalt/149-todesopfer, angesehen am 02.10.2010.

[3] Einen „menschenfeindlichen“ Mord definiert die Amadeu-Antonio-Stiftung wie folgt: „Aufnahme in diese Liste fanden alle Mordfälle, die nach gründlicher Sichtung der Quellen aus rechtsextremen und rassistischen Motiven (hierzu zählt auch der Hass auf ‚Andersartige‘, ‚Fremde‘ oder ‚Minderwertige‘) erfolgten oder wenn plausible Anhaltspunkte für diese Annahme bestehen. Dazu kommen solche, in denen Täterinnen und Täter nachweislich einem entsprechend eingestellten Milieu zuzurechnen sind und ein anderes Tatmotiv nicht erkennbar ist.“

[4] Die Zahlen gehen auf Statistiken des Bundeskriminalamts und der Länderkriminalämter zurück. Zeit Online und Amadeu-Antonio-Stiftung nennen in ihren Internetdossiers zwei verschiedene Zahlen.

Zuletzt aktualisiert am 26.01.2022