10.01.2026
von Prozess1101
Ein makaberes Jubiläum: Vor genau zehn Jahren, am 11. Januar 2016, haben bis zu 300 Neonazis, Hooligans und Kampfsportler den als antifaschistisch geltenden Stadtteil Connewitz überfallen. Zwei Jahre nach dem Angriff, im Januar 2018, waren bei einer Podiumsdiskussion von chronik.LE im UT Connewitz bereits die damals noch bevorstehenden Prozesse gegen die insgesamt 217 Angeklagten ein Thema. Und warum es bei diesen vermutlich keine Nebenkläger*innen geben wird. Die Prozesse beginnen dann erst im August 2018, also zweieinhalb Jahre nach dem Angriff.
Nicht nur bei Prozessbeobachter*innen tritt schnell Ernüchterung ein. Wer den „Sturm auf Connewitz“ vorbereitet und koordiniert hat, wer bei einem der Vortreffpunkte an der Autobahnabfahrt Naunhof Ansagen gemacht und Steine ausgegeben hat – all das haben Polizei und Justiz bis heute nicht aufgeklärt. Konkrete Tathandlungen sind einzelnen Personen kaum nachzuweisen, da die meisten Angreifer vermummt oder dunkel gekleidet waren und Handschuhe getragen haben. Augenzeug*innen oder gut verwertbare Videos gibt es ebenfalls kaum.
Allen 217 Angeklagten wird Landfriedensbruch im besonders schweren Fall vorgeworfen (§ 125a Strafgesetzbuch). Darunter werden „Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen“ gefasst, die „aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen“ werden. Es genügt bereits die bloße Teilnahme an einer solchen Menge in Form des sogenannten „ostentativen Mitmarschierens“. Der bedrohliche, gewaltbereite Mob hat die Gewalteskalation in Connewitz erst ermöglicht. Gleichzeitig konnten die konkret Gewaltausübenden immer wieder in der anonymen Masse untertauchen. Zu einem besonders schweren Fall wird der Landfriedensbruch in der Wolfgang-Heinze-Straße u.a. durch den hohen Sachschaden (mindestens 113.000 Euro). Das Strafmaß für diese Straftat beträgt 6 Monate bis 10 Jahre.
Die einzelnen Prozesse gleichen einander sehr. Am ersten Verhandlungstag am Amtsgericht Leipzig, am 16. August 2018, werden noch ganze 15 Zeug*innen gehört und Videoaufnahmen vorgeführt. Das ist zeitaufwändig, liefert bei den folgenden Prozessen aber kaum neue Erkenntnisse. Deshalb wird schnell zu sogenannten Deals gegriffen: Die Angeklagten geben zu, dass sie bei dem Marsch durch Connewitz dabei waren. Im Gegenzug wird ihnen ein bestimmter Strafrahmen – mit zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen – zugesichert. Diese oft nicht besonders ausführlichen „Geständnisse“ werden von Gericht und Staatsanwaltschaft meist nicht besonders hinterfragt. Ansonsten könnte die Absprache platzen und es müssten doch wieder Zeugen gehört und andere Beweise eingeführt werden werden.
Aber auch ohne solche Einlassungen bleibt es meist bei Bewährungsstrafen und Geldauflagen, die im Laufe der Jahre immer geringer ausfallen. Sofern sich die Angeklagten vor Gericht äußern, geben sie zumeist an, in der berühmten „letzten Reihe“ gelaufen zu sein, jedenfalls selbst nichts gemacht zu haben und über das Geschehen erschrocken gewesen zu seien.
Auf den während der Prozesse immer mal gezeigten Videoaufnahmen der Polizei von der Festsetzung der Gruppe in der Auerbachstraße ist allerdings ein 44-jähriger Mann zu sehen, der mit einem Axtstiel in der Hand den Beamten zuruft: „Verpisst Euch! Wir sind wegen den Zecken hier!“ Zumindest dieser Angreifer wusste also genau, warum er sich nach Connewitz verirrt hat. Im Februar 2020 wird der Mann am Landgericht Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren ohne Bewährung verurteilt. Allerdings nur, weil er 2016 noch unter Bewährung stand (wegen Raubüberfällen) und deshalb eine Reststrafe dazu kommt.
Eine Ausnahme. Insgesamt gibt es bis Ende 2025 13 Freiheitsstrafen ohne Bewährung (meist in Zusammenhang mit anderen Straftaten), 178 Bewährungsstrafen und 21 andere Maßnahmen bzw. „Zuchtmittel“ im Jugendstrafrecht (Sozialstunden).
Eine Herausforderung für die Justiz – aber auch für die geschädigten Anwohner*innen, die als Zeug*innen aussagen müssen – ist die große Zahl der Angeklagten und damit der Verfahren. Bis auf einige Prozesse in Zusammenhang mit der als kriminelle Vereinigung verurteilten Neonazi-Gruppierung „Freie Kameradschaft Dresden“ (FKD), die bis Herbst 2020 am Landesgericht Dresden laufen, werden die meisten Prozesse – mit über 200 Angeklagten – von der Staatsanwaltschaft Leipzig geführt. Die Prozesse finden zunächst am Amtsgericht Leipzig statt, einige auch an den Amtsgerichten im Leipziger Umland (Eilenburg, Grimma, Torgau). Später folgen in manchen Fällen Berufungsverfahren am Landgericht Leipzig. Meistens sind gleichzeitig zwei Personen angeklagt, macht also rund 100 Prozesse allein in erster Instanz.
Manche Verfahren ziehen sich über mehrere Verhandlungstage, bei anderen geht es schneller. Immer wieder fallen auch Verhandlungstermine aus. Gegen einen Angeklagten – selbst als JVA-Mitarbeiter in Staatsdiensten – wird sogar ein Sitzungshaftbefehl erlassen, als er mal wieder nicht auftaucht. Einige Verfahren werden per Strafbefehl erledigt, also ohne öffentliche Verhandlung. Das beginnt bereits im Dezember 2019. Bereits im Juni 2019 klagt ein Richter am Amtsgericht Leipzig: „Streng genommen sind wir als Gericht gar nicht in der Lage, all diese Verfahren vollumfänglich zu führen.“
Im November 2023 bleibt ein Angeklagter einfach aus „Angst vor Repressalien“ der „linken Szene“ seiner Verhandlung fern. Laut seinem Verteidiger habe er Furcht um seine „Reputation“ und sorge sich um den Verlust des Arbeitsplatzes. Das Gericht akzeptiert das und verurteilt ihn per Sitzungsstrafbefehl lediglich zu 10 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, und 800 Euro Geldauflage.
Zum „vierjährigen Jubiläum“ des Neonazi-Angriffs, am 11. Januar 2020, hat ein Mitglied der Dokumentationsgruppe „Prozess1101“ bei einer Veranstaltung von „Rassismus tötet!“ eine Prognose gewagt: „Bisher ist erst ein Viertel der Angreifer rechtskräftig verurteilt. Wenn es in diesem Tempo weitergeht, werden die letzten Angeklagten erst zehn Jahre nach dem 11. Januar 2016 verurteilt.“
Und tatsächlich: Noch immer sind die Verfahren gegen zwei spezielle Connewitz-Angreifer nicht endgültig abgeschlossen. Immerhin sind inzwischen 212 Angeklagte rechtskräftig verurteilt. 1 Angeklagter aus Wurzen ist im November 2019 vor Beginn seiner Hauptverhandlung verstorben. 2 Angeklagte wurden freigesprochen. (Anders als alle anderen Angeklagten wurden diese beiden nicht direkt in der Auerbachstaße festgesetzt, sondern erst später aufgegriffen bzw. ermittelt.) In den letzten beiden Jahren wurden nur noch sehr wenige Verfahren geführt: Im vergangen Jahr gab es zwei Urteile und 2024 sogar nur eins. Gleichzeitig geht das Strafmaß immer mehr zurück.
So wurde im Februar 2025 ein Angeklagter aus Dresden vom Amtsgericht Leipzig zu lediglich 7 Monaten, ausgesetzt zu Bewährung, verurteilt. Davon gilt überdies 1 Monat aufgrund „rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung“ als vollstreckt. Im Juni 2024 war dieser Angeklagte noch zu 1 Jahr und 1 Monat, ausgesetzt zur Bewährung, sowie einer Geldauflage verurteilt worden. Dagegen ist er beim Oberlandesgericht Dresden erfolgreich in Revision gegangen, weshalb das Amtsgericht nochmal über die Höhe der Freiheitsstrafe entscheiden musste.
Unter den zwei noch immer nicht rechtskräftig verurteilten Angeklagten ist der schon kurz erwähnte JVA-Beamte Kersten H. Dieser konnte bis Anfang 2019 problemlos für den Staat in verschiedenen Haftanstalten arbeiten. Erst als bekannt wurde, dass gegen ihn Anklage erhoben wurde und er sich selbst vor Gericht verantworten muss, wurde er vom Dienst suspendiert. Nach vielen Verzögerungen wurde er im Februar 2022 vom Amtsgericht Leipzig zu 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt – natürlich ausgesetzt zur Bewährung. Im anschließenden Berufungsverfahren am Landgericht wurde das Strafmaß im Juni 2023 auf 1 Jahr und 5 Monate verschärft. Dagegen ging H. in Revision, das Oberlandesgericht Dresden hob das Urteil im Dezember 2023 auf.
Im April 2024 wurde H. in einem erneuten Verfahren am Landgericht zu nur noch 11 Monaten verurteilt – davon gelten aufgrund der langen Verfahrensdauer auch bei ihm 3 Monate als vollstreckt. Aber auch gegen dieses Urteil legte H. wieder Revision ein. Darüber hat das OLG bisher (Stand: Dezember 2025) nicht entschieden. H. droht bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr die Entlassung aus dem Staatsdienst. Aber auch bei einer niedrigeren Strafe kann er seine Tätigkeit in der sächsischen Justiz vermutlich nicht ohne weiteres fortsetzen. Das erklärt möglicherweise, warum er so daran interessiert ist, den Prozess in die Länge zu ziehen und seine juristischen Mittel als Angeklagter so lange wie möglich auszureizen. Vom Dienst ist er inzwischen seit sieben Jahren suspendiert.
Im November 2024 hat das Oberlandesgericht Dresden auch das Urteil des Landgerichtes Leipzig im Berufungsverfahren von Gianluca B. (nach Heirat: K.) aufgehoben. Bisher gibt es dafür keinen neuen Verhandlungstermin. Im Mai 2023 hatte das Landgericht B., der als Ziehsohn der Neonazi-Größe Thorsten Heise aus Thüringen gilt, zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 1 Monat verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung (3 Monate gelten bereits als vollstreckt, wegen der langen Verfahrensdauer). Das Amtsgericht hatte B. im April 2021 noch zu 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung.
Parallel muss sich Gianluca B./K. noch wegen eines brutalen Angriffs im April 2018 in Fretterode verantworten, zusammen mit Heises Sohn Nordulf. Die beiden sollen zwei Journalisten mit dem Auto verfolgt, von der Strafe abgedrängt und schwer verletzt haben. Im September 2022 war B./K. am Landgericht Mühlhausen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt worden, Nordulf H. sogar nur zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach Jugendstrafrecht. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof im August 2023 als „massiv rechtsfehlerhaft“ gerügt und aufgehoben. Das Revisionsverfahren dazu hat erst vor kurzem, im Dezember 2025, begonnen.
Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) kritisiert aus Anlass des Frettetrode-Prozesses „eine Kultur der Straflosigkeit bei schweren Neonazigewalttaten“ durch solche „verschleppten Strafverfahren“. Ganz straflos sind die Connewitz-Angreifer zwar nicht geblieben – zumindest diejenigen, die am Abend des 11. Januar 2016 von der Polizei festgesetzt werden konnten. Eine Aufklärung der Hintergründe und vor allem der Drahtzieher erfolgte durch die Justiz aber nicht. Durch den schier endlosen Prozess-Marathon mit überwiegend geringen Strafen kann auch von keiner wirklichen Abschreckung gesprochen werden.
Davon zeugt u.a. ein Instagram-Post vom 11. Januar 2022, also zum sechsjährigen „Jubiläum“ des Angriff. Der Account „rowyds_eastside_mc“ gehört zu einem bekannten Neonazi und Lok-Hooligan, der im Februar 2021 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren, ebenfalls ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt wurde. In dem Post freut er sich nochmal darüber, dass sechs Jahre zuvor die „Festung Connewitz“ gefallen sei. Dazu ein trotziges: „#ICHBEREUENICHTS“.
Weiteres zum Prozess auf https://www.prozess1101.org und auf dem Twitter/X-Account https://x.com/1101Prozess bzw. den Hashtag #le1101prozess
In den „Leipziger Zuständen“ von chronik.LE sind seit 2016 Artikel von verschiedenen Autor*innen zum Angriff auf Connewitz und der juristischen Nicht-Aufarbeitung erschienen.
Zuletzt aktualisiert am 11.01.2026