30.03.2011
Am Dienstag, dem 08. März 2011, fand vor dem Landgericht Leipzig eine Berufungsverhandlung gegen Daniel Z. statt. Für Insider ist Z. kein Unbekannter: Am 23.10.1996 hatte er in Leipzig einen Migranten erstochen. Vor dieser Tat soll er mit einem Begleiter stundenlang pöbelnd durch die Stadt gezogen sein, wobei beide durch Naziparolen und rassistische Sprüche auffielen. Ein Jahr später wurde Z. wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nun war der mittlerweile 34-jährige, der sich wie bereits 1997 von Leipziger Rechtsanwalt Männel verteidigen ließ, gegen drei Urteile aus den Jahren 2009 und 2010 in Berufung gegangen: Neben dem Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht, der ihm erstinstanzlich neun Monate ohne Bewährung einbrachte, war Z. im April 2010 wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ehefrau zu acht Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Ein drittes Urteil des Amtsgerichts Leipzig umfasste sechseinhalb Monate Haft, zusammengesetzt aus Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigungen: Nach einer durchzechten Nacht wollte Z. in einem Geschäft im Leipziger Hauptbahnhof ein Parfüm stehlen. Während und nach seiner Festnahme wurde er handgreiflich und bezeichnete Polizeibeamte u.a. als "Judenschweine".
Warum er in Berufung gegangen war, konnte Z. erst nach mehreren Nachfragen artikulieren. Allgemein machte der Angeklagte, dem die Richterin ein Alkoholproblem sowie Aggressivität bei Trunkenheit attestierte, einen wortkargen Eindruck. Der Feststellung, dass seine Therapiebemühungen bisher eher bescheiden gewesen seien, wiedersprach der eher schmächtig gebaute Arbeitslose nicht. Der Verlesung der drei Urteile entgegnete er lediglich: "Das haut schon hin, was darin steht."
14 Zeugen sollten an diesem Tag vernommen werden, bevor die Urteile des Amtsgerichts schließlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung zusammengefasst wurden. Das Urteil des Landgerichts ist rechtskräftig.
Zuletzt aktualisiert am 26.01.2022